Vermieten/Mieten
Eine Immobilie vermieten/mieten
Wir helfen Ihnen, die ideale Immobilie zu finden oder zu vermieten und begleiten Sie in jeder Phase mit Klarheit und Praxisnähe.
Ich suche eine Mietimmobilie
Mieter: Personen, die eine Immobilie mieten und die Miete zahlen.
Ich möchte meine Immobilie vermieten
Vermieter: Eigentümer, die ihre Immobilie an Dritte vermieten.
Mieter
Was braucht man, um eine Wohnung zu mieten?
Personalausweis / Aufenthaltsbewilligung
Dient zur Identifikation und, für ausländische Staatsangehörige, zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in der Schweiz. Unverzichtbar, um einen gültigen Mietvertrag abzuschließen.
Vollstreckungs- und Konkursauszug und/oder Strafregisterauszug
Dokument, das die Zuverlässigkeit eines potenziellen Mieters überprüft, da es das Vorhandensein von Vollstreckungs-, Konkurs- oder Strafverfahren aufzeigt. Es bietet dem Eigentümer zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des zukünftigen Mieters.
Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Dies ist der Nachweis, dass der Mieter über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um die Miete und Nebenkosten zu decken. In der Regel wird dies anhand der letzten Gehaltsabrechnungen, einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder anderer zertifizierter Dokumente, die regelmäßige Einkünfte belegen, geprüft.
Private Haftpflichtversicherung
In der Schweiz verlangen viele Vermieter von ihren Mietern eine private Haftpflichtversicherung. Diese Absicherung schützt den Mieter vor Kosten, die durch unbeabsichtigte Schäden an der Wohnung (z. B. Böden, Sanitäranlagen oder Küchen) oder an Dritten entstehen.
Gut zu wissen! Alternative zur Mietkaution
In der Schweiz ist es beim Mieten einer Wohnung nicht immer erforderlich, die klassische Bankkaution von zwei bis drei Monatsmieten zu hinterlegen. Eine Mietkautionsversicherung ermöglicht es, eine Mietgarantie zu erhalten, ohne Geld auf einem gesperrten Konto blockieren zu müssen.
Vermieter
Wie läuft die Vermietung einer Wohnung ab?
Besichtigung und Preisbewertung
Bevor eine Immobilie auf den Markt kommt, führen der Eigentümer und die Agentur eine Besichtigung durch, um den Zustand der Wohnung zu prüfen und eine angemessene Miete festzulegen. Dieser Schritt dient dazu, einen realistischen und wettbewerbsfähigen Preis zu bestimmen.
Vermietungsauftrag
Der Eigentümer erteilt der Agentur oder dem Verwalter offiziell den Auftrag, sich um die Vermietung zu kümmern. Der Auftrag regelt die Vorgehensweise bei der Mietersuche sowie die Bedingungen der Zusammenarbeit.
Erstellung der Inhalte
Um die Immobilie optimal zu präsentieren, werden Beschreibungen, Fotos und Informationsmaterial für Online- und Offline-Anzeigen erstellt. Dies hilft potenziellen Mietern, einen klaren Eindruck von der Immobilie zu bekommen.
Besichtigungen durch Interessenten
Die Interessenten können die Immobilie persönlich besichtigen, um Räume, Helligkeit und Zustand zu beurteilen. Es ist der Moment, Fragen zu stellen, Unklarheiten zu klären und alle wichtigen Informationen einzuholen, bevor sie sich als Mieter bewerben.
Datenerhebung
Wer eine Immobilie mieten möchte, muss die erforderlichen Unterlagen vorlegen: Vollstreckungs- und Konkursauszug, Nachweis des Einkommens, Aufenthaltsbewilligung (falls zutreffend) und Referenzen. Diese Daten sind entscheidend, damit der Vermieter die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit der Bewerber beurteilen kann.
Mietvertrag
Sobald der Mieter ausgewählt ist, wird der Vertrag unterzeichnet. Das Dokument legt die Rechte und Pflichten der Parteien, die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der Miete sowie die Nebenkosten fest.
Übergabe der Immobilie mit Protokoll
Beim Einzug wird die Wohnung dem Mieter zusammen mit einem Zustandsprotokoll übergeben. Dieses Dokument hält den Zustand, eventuelle Mängel und die Ausstattung der Immobilie fest und sorgt für Transparenz und Schutz für beide Parteien.
Gut zu wissen!
Beim Einzug in eine neue Wohnung in der Schweiz gibt es einige wichtige Schritte, die nicht vergessen werden dürfen. Einer davon ist die Einwohnerkontrolle: Jeder Mieter muss sich innerhalb der vorgeschriebenen Fristen beim zuständigen Gemeindebüro anmelden, um offiziell unter der neuen Adresse gemeldet zu sein.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Stromversorgung, die in der Verantwortung des Mieters liegt. Es ist daher notwendig, direkt einen Vertrag mit dem zuständigen Energieversorger abzuschließen, damit die Lieferung auf die Person läuft, die die Wohnung bewohnt.
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