Ein Zuhause im Tessin kaufen

Ein Eigenheim im Tessin zu erwerben, erfordert verschiedene Überlegungen, da die Region einen besonderen Kontext aufweist. Das Tessin ist der südlichste Kanton der Schweiz und zeichnet sich durch eine Kultur und Atmosphäre aus, die sowohl von der Schweiz als auch von Italien geprägt ist.

Für alle, die den bedeutenden Schritt eines Immobilienkaufs wagen möchten, ist es entscheidend, die verschiedenen Möglichkeiten, Verfahren und rechtlichen Auswirkungen im Einklang mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften zu verstehen.

Im Folgenden werden drei wichtige Aspekte vorgestellt, die beim Investment in eine Immobilie berücksichtigt werden sollten.

Schweizer Staatsbürger, Bürger der EU/EFTA mit B-Bewilligung (Aufenthalt) und Inhaber einer C-Bewilligung (Niederlassung) unterliegen grundsätzlich keinen Einschränkungen und können jede Art von Immobilie erwerben. Nachfolgend die Schritte auf dem Weg zum Kauf:

  • Auswahl der interessanten Immobilie;
  • Vorprüfungen, auch steuerlicher Art;
  • Verhandlungen und Festlegung des Preises mit dem Verkäufer;
  • Eventuelle Bankfinanzierung;
  • Notarielle Beurkundung;
  • Nach dem Kauf anfallende Tätigkeiten (z. B. steuerliche Verpflichtungen)

EU/EFTA-Ausländer ohne Bewilligung

  • Wenn kein B- oder C-Bewilligung vorliegt, bleibt der Erwerb eines Ferien- oder Zweitwohnsitzes die einzige Option;
  • Der Kauf einer Immobilie unterliegt dem LAFE-Gesetz, das den Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Ausländer regelt und eine vorherige Genehmigung der kantonalen Behörden erfordert;
  • Es ist ratsam, die Unterstützung eines lokalen, erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um das LAFE-Genehmigungsverfahren, das mehrere Monate dauern kann, erfolgreich zu durchlaufen;
  • Die LAFE-Genehmigung wird in der Regel für Ferienhäuser in ausgewiesenen Touristenzonen erteilt, mit spezifischen Vorgaben zur Größe (maximal 200 m² Nettowohnfläche und Grundstücksfläche nicht größer als 1.000 m²). Immobilien in anderen Lagen unterliegen einer strengen Genehmigung, oft nur für Einwohner;
  • Ein Verkauf der Immobilie innerhalb von 5 Jahren oder eine kommerzielle Untervermietung während des ganzen Jahres ist in der Regel nicht erlaubt;
  • Die Nutzung der Immobilie unterliegt Mindest- und Höchstaufenthalten während des Jahres.

Nicht-EU/EFTA-Ausländer

Für Ausländer aus Ländern außerhalb der EU/EFTA erfordert der Erwerb einer Immobilie im Tessin einen komplizierteren Prozess und besondere Aufmerksamkeit für die lokalen Gesetze und Vorschriften. Es gibt zwei Optionen:

  • Antrag auf B-Bewilligung für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes: Staatsangehörige von Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen die Einreisegenehmigung beantragen und die Entscheidung im Ausland abwarten. Es wird empfohlen, einen vertrauenswürdigen Treuhänder hinzuzuziehen.
  • Erwerb eines Ferien- oder Zweitwohnsitzes: Der Kauf unterliegt dem LAFE-Gesetz (siehe Abschnitt “EU/EFTA-Ausländer ohne Bewilligung”).

Notar- und Registergebühren belaufen sich in der Regel auf etwa 2 % des Immobilienwerts und werden normalerweise vom Käufer getragen. Die Maklerkosten, also die Provision, gehen hingegen zu Lasten des Verkäufers.